Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Geschäftsverhältnis zwischen pro-tex und den Kunden, die den Online-Verkauf nutzen. Der Vertrag kommt mit Absenden einer Bestellung zustande. Verkauf und Lieferung erfolgen nur und ausschliesslich zu den nachfolgenden Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt pro-tex nicht an, es sei denn, pro-tex hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Bedingungen von pro-tex gelten auch dann, wenn pro-tex in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung ohne expliziten Vorbehalt, aber auch ohne erwähnte Zustimmung ausführt.

2. Angebot, Bestellungen
Bestellungen sind verbindlich und können nicht annulliert werden. pro-tex behält sich vor, Bestellungen jederzeit abzulehnen.

3. Lieferung
Bestellungen werden von Montag bis Freitag verschickt. Die Bestellung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Vorauszahlung aufgegeben. Eine Garantie für rechtzeitige Lieferung wird nicht übernommen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
Lieferung/Versand erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4. Garantie/Falschlieferungen
a) Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf alle pro-tex-Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab Rechnungsdatum, sofern kein Eingriff durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde.
b) Weist eine Artikel erhebliche Fehler auf oder wurden falsche Artikel geliefert, so ist die Lieferung umgehend mit einem entsprechendem Vermerk zurückzusenden. Der Kunde erhält bei Verfügbarkeit eine Ersatzlieferung.
c) Fehler, die für uns nachträglich nicht ersichtlich sind sowie unsachgemässe Behandlung und Zerstörung sind von der Garantie ausgeschlossen.
d) Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich ab Lager der pro-tex erbracht.
e) Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist.
f) Zusätzlich werden von pro-tex keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Kosten für Feststellung von Expertisen, Reisekosten, Transportkosten.

5. Rückgaberecht
Der Kunde kann von pro-tex bezogene Schutznetze innerhalb von einem 1 Monat in einwandfreiem Zustand zurückgeben. Damit ist Gewähr für ausreichende Testzeit gegeben. Für alle anderen Artikel beträgt die Rückgabefrist 10 Tage nach Erhalt.
Keine Rücknahme von bearbeiteter Ware!

6. Preise, Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Lager, inklusive Mehrwertssteuer. Die Zahlung erfolgt per Vorauszahlung.

7. Gebühren
a) Handling und Transport: pauschal Fr. 12.-. Bei Bestellungen mit einem Bestellwert von mehr als  Fr. 200.- entfällt diese Gebühr.
b) entfällt
c) Retouren: Bei Umtausch wegen von pro-tex anerkannter Mängel und Falschlieferung entfallen Umtriebsgebühren.
d) Bei Rücksendung wegen Nichtgefallens (Rückgaberecht) wird eine Umtriebsentschädigung belastet. Dieser Betrag wird mit der Rückerstattung verrechnet. Die Umtriebsentschädigung wird pro geliefertem Artikel wie folgt berechnet:
Schutznetz Fr. 60.-
Vlies und Schutz-Netzstoff: 20% des Bestellvolumens, mindestens Fr. 50.-

8. Weiterverkauf, Ausfuhr
Der kommerzielle Weiterverkauf in der Schweiz wie der Export zu kommerziellen Zwecken aus der Schweiz ist ohne Einwilligung von pro-tex untersagt.

9. Haftung
Weitergehende Rechtsansprüche als die, die in Ziffer 5 genannt sind, sind ausgeschlossen. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch der von pro-tex gelieferten Waren ergeben.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern.

11. Unwirksamkeit einzelner Punkte, salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.